Corona-Virus - Epilepsie und Impfen

Das evangelische Krankenhaus Alsterdorf (Epilepsiezentrum) informiert Betroffene und Angehörige und beantwortet oft gestellte Fragen von Epilepsiekranken

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30% erhöhtes Risiko für epileptische Anfälle bei plötzlichem Wechsel eines Medikamentes!!!!

Wechsel auf ein wirkstoffgleiches Epilepsie-Medikament kann das Risiko für epileptische Anfälle um 30% erhöhen

Nahezu eine Million Menschen ist in unseren Breiten an Epilepsie erkrankt. Die Therapie mit einem Epilepsie-Medikament aus der Antikonvulsiva-Gruppe kann bei zwei von drei Patienten Epilepsie-Anfälle vermeiden.

Eine aktuelle Studie zeigte nun, dass das Risiko, Epilepsie-Anfälle zu erleiden, nach Wechsel auf ein wirkstoffgleiches Epilepsie-Medikament eines anderen Herstellers um über 30% stieg. Das spricht dafür, eine wirksame Therapie nicht zu verändern, doch das ist nicht immer mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot vereinbar. Eine aktuelle Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie e.V. sensibilisiert für dieses Problem und gibt praktische Vorschläge, um Patientenwohl und Wirtschaftlichkeitsgebot möglichst gerecht zu werden.

 Antikonvulsiva bei Epilepsie Therapie der Wahl

Epilepsie ist eine der häufigsten neurologischen Erkrankungen. Etwa 5% der Bevölkerung erleiden im Laufe des Lebens einen epileptischen Anfall und fast 1%, also etwa 800.000 Menschen in Deutschland, leiden an wiederkehrenden Anfällen. Diese Patienten werden mit sogenannten Antikonvulsiva behandelt, speziellen Medikamenten, die gegen Krampfanfälle wirken.

Verschiedene Substanzen dieser Medikamentengruppe sind auf dem Markt. Wenn eine Substanz keinen Erfolg zeigt, wird eine andere versucht. Etwa zwei Drittel der Patienten kann erfolgreich behandelt werden und bleibt unter der Therapie mit einem Antikonvulsivum langanhaltend anfallsfrei.

Wenn die Behandlung Erfolg hat, so sollte immer von einem Wechsel der Medikation abgesehen werden. Frei nach dem Motto „never change a running system“ macht es keinen Sinn, einem Patienten einen neuen Wirkstoff zu verschreiben, wenn er unter der bisherigen Therapie gut eingestellt ist, also beschwerdefrei ist und keine nicht-tolerierbaren Nebenwirkungen auftreten.

Studie zeigt 30% erhöhtes Anfallsrisiko nach Wechsel auf ein wirkstoffgleiches Epilepsie-Medikament eines anderen Herstellers

Doch nicht nur der Wechsel von Epilepsie-Medikament zu Epilepsie-Medikament ist problematisch. Hingegen ist das schon beim Wechsel von einer Substanz eines Herstellers zur gleichen Substanz eines anderen Herstellers der Fall. Beispielsweise von Originalpräparat auf Generikum oder von Generikum auf ein anderes Generikum oder auch von Generikum zum Originalpräparat. Das zeigte jüngst eine landesweite Auswertung von über 30.000 Epilepsie-Patienten, die 163 Neurologen in Deutschland behandelten.

Die Studie ergab, dass sich das Risiko von wiederauftretenden epileptischen Anfällen bei bis dato anfallsfreien Patienten nach Wechsel auf die gleiche Substanz eines anderen Herstellers um über 30% erhöhte. Davon schienen insbesondere ältere Patienten betroffen zu sein. Die Studienautoren schlussfolgerten, dass ein Hersteller-Wechsel im Praxisalltag demnach nicht unkritisch sei.

Wirtschaftlichkeit versus Risiko für Epilepsie-Anfälle

Praktisch stellt das Studienergebnis behandelnde Neurologen vor ein Dilemma. „Wie alle Ärzte unterliegen wir dem Wirtschaftlichkeitsgebot und versuchen, möglichst häufig die kosteneffizientesten Präparate einzusetzen. Doch jeder Herstellerwechsel bei einem Antikonvulsivum kann zu Anfallsrezidiven führen, was wir natürlich zum Wohl unserer Patienten vermeiden möchten“, erklärt Prof. Dr. med. Hajo M. Hamer, Universitätsklinikum Erlangen, 1. Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie.

Warum ist das der Fall, wo Generika doch eigentlich wirkstoffgleich sein müssten? „Verschiedene generische Präparate enthalten zwar die gleichen Wirkstoffe, unterscheiden sich aber mitunter hinsichtlich der Hilfsstoffe. Auch wenn sich die Darreichungsform, das Aussehen, die Größe oder die Stärke der Tabletten ändern, kann das zu Einnahmefehlern und Verwechselungen führen, die den Therapieerfolg gefährden und zu einem höheren Anfallsrisiko führen können“, so Prof. Hamer.

Stellungnahme gibt Neurologen praktische Vorschläge an die Hand!

Die Deutsche Gesellschaft für Epileptologie e.V. hat daher vor wenigen Tagen eine Stellungnahme publiziert, die sich dieser Thematik annimmt. Sie bietet den Neurologen praktische Vorschläge, wie sie Präparatsumstellungen im Praxisalltag einerseits möglichst vermeiden können. Andererseits zeigt sie auch ein bestmögliches medizinisches Therapiemanagement auf.  Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie e.V.:

http://www.dgfe.org/cweb2/cgi-bin-noauth/cache/VAL_BLOB/5018/5018/1348/Stellungnahme%20Herstellerwechsel%20%202019_FINAL-.pdf

Forderung der bundesweiten Finanzierung von Epilepsieberatungsstellen-ABGELEHNT!

Der Bundesgesundheitsminister Spahn hat die Forderung nach Epilepsie-Beratungsstellen von seiten des Bundes abgelehnt. Es fällt nicht in den Bereich der Gesundheitsförderung durch den Bund, sondern obliegt den Aufgaben der Bundesländer!!!!! Einfach abgewälzt und von dort kaum lösbar! Also - NULL!

Resolution zu Epilepsie-Beratungsstellen der deutschen Selbsthilfe
 
Menschen mit einer Epilepsie und ihre Angehörigen brauchen neben medizinischer Versorgung vor allem Beratung zu den sehr speziellen und oft weitreichenden psychosozialen und rechtlichen Folgen der Diagnose. Wir als Verbände der Epilepsieselbsthilfe in Deutschland – als Initiatoren die Deutsche Epilepsievereinigung (DE) und der epilepsie bundeselternverband (e.b.e) – fordern die flächendeckend gesetzlich gesicherte und finanzierte Einrichtung von Epilepsie-Beratungsstellen. Dafür reicht das Angebot normaler Lebensberatungsstellen und Integrationsfachdienste nicht aus. Diese müssen für jedermann kostenlos zugänglich sein - unabhängig von einem stationären Aufenthalt in einer Klinik, einer Behandlung bei einem niedergelassenen Arzt oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten Krankenkasse. Ihr Angebot umfasst idealerweise Beratung zu Themen wie Führerschein, Beruf und Berufsfindung, aber auch Beratungs- und Schulungsangebote für Betroffene und Angehörige sowie für Schulen, Kindertagesstätten, Arbeitgeber und so weiter. 
 
Hier gibt es eine bislang sehr gespaltene Versorgung für Erkrankte: Das Spektrum reicht von flächendeckenden Angeboten in Bayern (9 Stück) über vereinzelte und zum Teil sehr spezialisierte Beratungsmöglichkeiten in Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg bis hin zu fehlenden Anlaufstellen in den restlichen Bundesländern. Die Finanzierungsmodelle in den einzelnen Bundesländern sind unterschiedlich (beispielsweise über die „Aktion Mensch“ oder die Diakonie), oft zeitlich begrenzt und nur in Bayern im Rahmen der „Offenen Behindertenarbeit“ gesichert.
 
Epilepsie ist nach Migräne die zweithäufigste chronische Krankheit des Zentralen Nervensystems, in Deutschland gibt es mehr als 500.000 Menschen mit einer Form der Epilepsie. Diese Diagnose verändert das Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen oft komplett. Epilepsie ist eine Krankheit, die mit viel Nicht-Wissen und Vorurteilen in der Bevölkerung behaftet ist. Schamgefühle und Angst führen deshalb oft zum sozialen Rückzug, zur Ausgrenzung und Arbeitslosigkeit.   Daher fordern wir eine gesicherte Finanzierung in allen Bundesländern und eine professionelle Ausstattung nach den vom Verein Sozialarbeit bei Epilepsie e.V. erarbeiteten und von der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie (DGfE) anerkannten Standards. 
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